Weitere Entscheidung unten: OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2002

Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 14.06.2005 - 4 K 15/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,21040
FG Schleswig-Holstein, 14.06.2005 - 4 K 15/01 (https://dejure.org/2005,21040)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14.06.2005 - 4 K 15/01 (https://dejure.org/2005,21040)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14. Juni 2005 - 4 K 15/01 (https://dejure.org/2005,21040)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 10 Abs. 1; UStG § 17 Abs. 1
    Zahlungen eines Vermittlers von Telefonverträgen an Endkunden keine Entgeltsminderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zahlungen eines Vermittlers von Telefonverträgen an Endkunden keine Entgeltsminderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zahlungen eines Vermittlers von Telefonverträgen an Endkunden als Minderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage der Vermittlungsprovision der Vermittler; Entgeltbegriff des § 10 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG); Voraussetzungen eines durchlaufenden Postens

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1977
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 19.06.2003 - C-149/01

    First Choice Holidays

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 14.06.2005 - 4 K 15/01
    Dies ergibt sich auch aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ( EuGH ) vom 19. Juni 2003 (Az. C 149/01 -First Choise Holidays plc), in dem ein Reiseveranstalter Pauschalurlaube über Reisebüros gegen Vermittlungsprovision vertrieben hat.
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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2002 - 4 K 15/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,22664
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2002 - 4 K 15/01 (https://dejure.org/2002,22664)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 03.12.2002 - 4 K 15/01 (https://dejure.org/2002,22664)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 03. Dezember 2002 - 4 K 15/01 (https://dejure.org/2002,22664)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Satzung für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Gebiet der Gemeinde ; Anspruch Gewerbetreibender auf Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs bzw. auf Aufrechterhaltung der Bedingungen zur Erteilung einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 241/06

    Anforderung an Erstwohnung bei Erhebung der Zweitwohnungssteuer; keine

    Das Gericht hat bisher die Frage, ob diesem Erfordernis auch dann Rechnung getragen ist, wenn in der Bekanntmachung die Genehmigungsbehörde nicht konkret (z.B. Innenministerium oder Landrat X.), sondern nur der Funktion nach (Rechtsaufsichtsbehörde) bezeichnet worden ist, zwar problematisiert, jedoch nicht abschließend entscheiden müssen (vgl. OVG Greifswald, 01.10.2003 - 1 M 130/03 -, NVwZ-RR 2004, 370 = NordÖR 2004, 86 = KStZ 2004, 58 = ZKF 2004, 166, juris; 03.12.2002 - 4 K 15/01 -, NordÖR 2003, 205, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.10.2003 - 1 M 130/03

    Ablaufhemmung der Festsetzungsverjährung im Fall der gerichtlichen Aufhebung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2017 - 1 K 17/14

    Regelungsbefugnis der Gemeinde beim Erlass einer Sondernutzungssatzung;

    Daher ist auch ein Rechtsschutzbedürfnis für den Normenkontrollantrag anzuerkennen (vgl. auch OVG Greifswald, Urt. v. 03.12.2002 - 4 K 15/01 -, juris Rn. 21).

    In diesem Sinne ist § 22 StrWG M-V höherrangiges Recht, an dessen Einhaltung sich eine Satzung nach § 24 Abs. 1 StrWG M-V messen lassen muss (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 03.12.2002 - 4 K 15/01 -, juris Rn. 41).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.05.2007 - 1 L 100/05

    Abwasserabgabe: Einleitung von Abwasser aus einer undichten abflusslosen

    Weder dem von dem Verwaltungsgericht zitierten Normenkontrollurteil vom 03. Dezember 2002 (4 K 15/01) noch dem Beschluss vom 01. Oktober 2003 (1 M 130/03) ist eine solche abschließende Entscheidung zu entnehmen.

    Die Entscheidung 4 K 15/01 nimmt hierauf lediglich Bezug.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2008 - 1 L 212/05

    Kampfhundesteuer

    Das Gericht hatte zunächst die Frage, ob diesem Erfordernis auch dann Rechnung getragen ist, wenn in der Bekanntmachung die Genehmigungsbehörde nicht konkret (z.B. Innenministerium oder Landrat X.), sondern nur der Funktion nach (Rechtsaufsichtsbehörde) bezeichnet worden ist, zwar problematisiert, jedoch nicht abschließend entscheiden müssen (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.10.2003 - 1 M 130/03 -, NVwZ-RR 2004, 370 = NordÖR 2004, auch juris; 03.12.2002 - 4 K 15/01 -, NordÖR 2003, 205, auch juris).
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